EU AI Act und KI-Bilder: Wie Kennzeichnung in TYPO3 sinnvoll funktioniert
KI-generierte Inhalte sind längst Teil des digitalen Alltags. Bilder werden generiert, Texte überarbeitet und bestehende Medien mit KI verändert. Mit dem EU AI Act kommen nun konkrete Transparenzpflichten hinzu, die seit dem 2. August 2026 in weiten Teilen gelten.
Für Unternehmen stellt sich damit nicht nur die Frage, ob KI-Inhalte gekennzeichnet werden müssen, sondern auch, wie sich eine solche Kennzeichnung technisch sinnvoll in bestehende Systeme integrieren lässt.
Gerade bei Websites und Content-Management-Systemen wie TYPO3 wird es schnell interessant: Was passiert beispielsweise mit einem Wasserzeichen, wenn ein Bild im Backend zugeschnitten, skaliert oder für verschiedene Bildschirmgrößen neu berechnet wird?
Was ist der EU AI Act?
Der EU AI Act ist die europäische Verordnung zur Regulierung künstlicher Intelligenz. Dabei verfolgt die EU einen risikobasierten Ansatz: Je nachdem, welche Auswirkungen ein KI-System haben kann, gelten unterschiedliche Anforderungen.
Für Websites, Medien und digitale Kommunikation ist vor allem Artikel 50 interessant. Er beschäftigt sich mit Transparenz bei KI-Systemen und KI-generierten beziehungsweise manipulierten Inhalten.
Anbieter generativer KI-Systeme müssen unter anderem dafür sorgen, dass erzeugte Inhalte maschinenlesbar als künstlich generiert oder verändert erkannt werden können. Die technischen Lösungen sollen dabei möglichst robust, interoperabel und zuverlässig sein.
Wichtig ist allerdings eine Unterscheidung: Der AI Act verlangt nicht pauschal ein sichtbares „KI“-Wasserzeichen auf jedem generierten Bild.
Für Unternehmen, die KI-Systeme professionell einsetzen, gelten zusätzliche Offenlegungspflichten insbesondere dann, wenn Bild-, Audio- oder Videoinhalte einen Deepfake darstellen. Bei KI-generierten Texten zu Themen von öffentlichem Interesse gibt es ebenfalls Transparenzpflichten, wobei unter anderem redaktionelle Kontrolle berücksichtigt wird.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Für uns bei network.publishing und für viele unserer Kunden bedeutet das zunächst: Wir müssen unterscheiden, welche Rolle ein Unternehmen im jeweiligen KI-Prozess einnimmt.
Wer beispielsweise einen externen KI-Dienst verwendet, um ein Bild für eine Website zu erzeugen, ist in der Regel nicht selbst Anbieter des zugrunde liegenden KI-Systems, sondern dessen professioneller Nutzer beziehungsweise Betreiber.
Trotzdem wird das Thema für Unternehmen relevant. KI-Inhalte sollten nachvollziehbar verwaltet werden, vorhandene Kennzeichnungen möglichst nicht unbeabsichtigt verloren gehen und dort, wo eine Offenlegung erforderlich oder gewünscht ist, muss sie zuverlässig ausgespielt werden.
Aus unserer Sicht ist deshalb ein einfacher Grundsatz sinnvoll:
Die Information, dass ein Asset mit KI erzeugt oder wesentlich verändert wurde, sollte Teil des Content-Workflows sein - und nicht erst beim Schreiben einer einzelnen Seite berücksichtigt werden.
Das betrifft nicht nur Compliance. Auch Redaktion, Nachvollziehbarkeit und spätere Wiederverwendung profitieren davon.
KI-Bilder kennzeichnen: Was ist sinnvoll?
Bei einer sichtbaren Kennzeichnung denkt man zunächst an ein kleines „AI“- oder „KI-generiert“-Symbol in einer Ecke des Bildes.
Technisch gibt es dabei aber einen entscheidenden Unterschied.
Ein HTML- oder CSS-Overlay über dem Bild ist einfach umzusetzen und für den Besucher sichtbar. Das eigentliche Bild bleibt jedoch unverändert. Wird es über „Bild speichern unter“ heruntergeladen, über eine API verwendet oder separat weitergegeben, ist die Kennzeichnung verschwunden.
Das spricht dafür, mehrere Ebenen miteinander zu kombinieren.
Der europäische Code of Practice zur Transparenz von KI-generierten Inhalten verfolgt ebenfalls einen mehrschichtigen Ansatz. Dazu gehören maschinenlesbare Informationen, signierte Metadaten und möglichst robuste, nicht sichtbare Wasserzeichen. Als technische Grundlage für Herkunftsinformationen spielen auch offene Provenienzstandards wie Content Credentials beziehungsweise C2PA eine zunehmende Rolle.
Für einen Website-Workflow könnten deshalb drei Ebenen sinnvoll sein:
- Information im CMS: Das Asset wird als KI-generiert oder KI-manipuliert gekennzeichnet.
- Maschinenlesbare Provenienz: Vorhandene Metadaten und Herkunftsinformationen werden möglichst erhalten.
- Sichtbare Kennzeichnung: Wenn erforderlich oder redaktionell gewünscht, wird eine Kennzeichnung direkt mit dem ausgelieferten Bild verbunden.
Gerade beim letzten Punkt kommt TYPO3 ins Spiel.
Warum das Wasserzeichen nicht ins Originalbild gehört
Ein sichtbares Wasserzeichen direkt beim Upload in das Originalbild einzurechnen klingt zunächst nach der einfachsten Lösung.
In TYPO3 funktioniert die Bildausgabe aber anders.
Redakteure können Bilder im Backend zuschneiden und unterschiedliche Crop-Varianten verwenden. Im Frontend erzeugt TYPO3 daraus anschließend automatisch die benötigten Bildgrößen. Der <f:image> ViewHelper kann Bilder unter anderem skalieren, zuschneiden und konvertieren. Die eigentliche Bildverarbeitung erfolgt serverseitig beispielsweise über ImageMagick oder GraphicsMagick.
Liegt das Wasserzeichen bereits unten rechts im Originalbild, kann genau dieser Bereich durch einen späteren Crop verschwinden.
Die bessere Reihenfolge lautet deshalb:
Original → Crop → Skalierung → Wasserzeichen → Auslieferung
Das Originalbild bleibt unverändert. Erst nachdem TYPO3 die für den jeweiligen Kontext benötigte Bildvariante erzeugt hat, wird die Kennzeichnung auf diese Variante angewendet.
Damit bleibt sie unabhängig davon sichtbar, welchen Ausschnitt die Redaktion gewählt hat.
Und noch wichtiger: Wird das Bild anschließend gespeichert, ist die Kennzeichnung tatsächlich Bestandteil der ausgelieferten Datei und nicht nur ein Overlay im Browser.
Wie könnte eine solche Lösung in TYPO3 aussehen?
TYPO3 bringt bereits die entscheidende Grundlage mit: die File Abstraction Layer, kurz FAL, und die integrierte Bildverarbeitung.
In der Dateiverwaltung könnte zunächst ein zusätzliches Metadatenfeld hinterlegt werden, beispielsweise:
KI-generiert / KI-manipuliert
Optional könnten weitere Informationen ergänzt werden - etwa das verwendete System, der Zeitpunkt der Erstellung oder Angaben zur Herkunft.
Beim Rendern prüft TYPO3 anschließend diese Information.
Ist das Bild entsprechend gekennzeichnet, läuft zunächst die normale TYPO3-Bildverarbeitung mit Crop, Größenberechnung und gegebenenfalls Formatkonvertierung. Danach wird auf dem erzeugten Bild-Derivat die sichtbare Kennzeichnung ergänzt.
Technisch lässt sich das beispielsweise über eine eigene TYPO3-Extension in die FAL-Bildverarbeitung integrieren. TYPO3 unterstützt eigene File Processor ausdrücklich; selbst das Hinzufügen eines Wasserzeichens wird in der Core-Dokumentation als möglicher Anwendungsfall genannt. Zusätzlich stehen mit BeforeFileProcessingEvent und AfterFileProcessingEvent PSR-14-Events rund um die Dateiverarbeitung zur Verfügung.
Der Ablauf könnte damit vollständig automatisiert werden: Die Redaktion kennzeichnet ein Asset einmal als KI-generiert oder KI-manipuliert. TYPO3 übernimmt diese Information anschließend bei der Bildverarbeitung. Nach Crop, Skalierung und Formatkonvertierung wird die Kennzeichnung auf die jeweils erzeugte Bildvariante angewendet.
Das ist besonders bei Responsive Images wichtig. Über srcset werden häufig mehrere Größen und Varianten desselben Bildes ausgeliefert. Die Kennzeichnung sollte deshalb automatisch auf allen relevanten Derivaten vorhanden sein - unabhängig davon, welche Variante später im Frontend verwendet wird.
Auch nachgelagerte CDN- oder Image-Optimierungsdienste müssen in diesem Prozess berücksichtigt werden. Sie sollten die Kennzeichnung und vorhandene Provenienzinformationen erhalten und nicht unbeabsichtigt wieder eine unmarkierte Variante erzeugen.
So bleibt der redaktionelle Aufwand gering: Das Asset wird einmal gekennzeichnet, TYPO3 sorgt für die konsistente Ausgabe.
Transparenz sollte Teil der Content-Architektur werden
Der EU AI Act macht deutlich, dass KI-Transparenz nicht nur eine Frage des Designs ist.
Ein kleines Symbol über einem Bild kann für Besucher hilfreich sein. Für einen langfristig belastbaren Workflow reicht ein reines Frontend-Overlay jedoch nicht aus.
Sinnvoller ist es, die Information bereits am Asset zu hinterlegen und die Kennzeichnung anschließend automatisiert durch die gesamte Publishing-Kette mitzunehmen.
TYPO3 bietet dafür mit FAL, Metadaten, Crop-Varianten und der erweiterbaren Bildverarbeitung eine sehr gute technische Grundlage.
Für uns ist genau das der interessante Teil der aktuellen Entwicklung: Regulatorische Anforderungen sollten nicht zu zusätzlichen manuellen Arbeitsschritten für Redaktionen führen. Wenn sie sauber in die Architektur eines CMS integriert werden, kann TYPO3 Transparenz weitgehend automatisch sicherstellen.
Die Redaktion entscheidet, was ein KI-Asset ist - das System sorgt dafür, dass diese Information bei der Veröffentlichung nicht verloren geht.
Wir unterstützen bei der Konzeption und technischen Umsetzung solcher Workflows in TYPO3 - von Asset-Metadaten bis zur automatisierten Bildverarbeitung.
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